In der ASV Rheuma können Patienten mit einer Verdachtsdiagnose oder einer gesicherten Diagnose der folgenden ICD10-Diagnosen eingeschlossen werden (siehe Infokasten unten). Für Patienten über 18 Jahre muss bei einer Verdachtsdiagnose zusätzlich eine Mindestdiagnostik anhand folgender Kriterien gestellt werden:
- Anamnese (z. B. positive Familienanamnese, Morgensteifigkeit der Gelenke (> 30 Minuten), Trauma, Schmerz, nächtlicher Rückenschmerz, rezidivierende Gelenksteife)
- Körperlicher Untersuchung (z. B. Bewegungseinschränkung, extraartikuläre Manifestationen, schmerzhafte Gelenkschwellung)
- Laboruntersuchungen (z. B. Entzündungsparameter, falls vorhanden auch spezifische Antikörper wie Antinukleäre Antikörper (ANA) oder Anti-CCP-Antikörper)
- Fakultativ: Bildgebung (falls bereits vorhanden)
Die Verdachtsdiagnose muss innerhalb von zwei Quartalen nach Erstkontakt in eine gesicherte Diagnose überführt sein.