Willkommen bei der ACURA Klinik Baden-Baden
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Welcher Patient kann in der ASV behandelt werden?

In der ASV Rheuma können Patienten mit einer Verdachtsdiagnose oder einer gesicherten Diagnose der folgenden ICD10-Diagnosen eingeschlossen werden (siehe Infokasten unten). Für Patienten über 18 Jahre muss bei einer Verdachtsdiagnose zusätzlich eine Mindestdiagnostik anhand folgender Kriterien gestellt werden:

  1. Anamnese (z. B. positive Familienanamnese, Morgensteifigkeit der Gelenke (> 30 Minuten), Trauma, Schmerz, nächtlicher Rückenschmerz, rezidivierende Gelenksteife)
  2. Körperlicher Untersuchung (z. B. Bewegungseinschränkung, extraartikuläre Manifestationen, schmerzhafte Gelenkschwellung)
  3. Laboruntersuchungen (z. B. Entzündungsparameter, falls vorhanden auch spezifische Antikörper wie Antinukleäre Antikörper (ANA) oder Anti-CCP-Antikörper)
  4. Fakultativ: Bildgebung (falls bereits vorhanden)

Die Verdachtsdiagnose muss innerhalb von zwei Quartalen nach Erstkontakt in eine gesicherte Diagnose überführt sein.

Überweisung in die ASV

Jeder Patient muss grundsätzlich in die ASV überwiesen werden. Nach zwei Quartalen ist eine erneute Überweisung erforderlich. Dafür füllt der einweisende Arzt den regulären Überweisungsschein mit den üblichen Informationen für eine Überweisung aus und kreuzt zusätzlich „Behandl. gemäß § 116b SGB V“ an.